Vogelschutz-Vorschriften-Schweiz

Rechtliche Grundlagen · Schweiz 2026

Vogelschutz an Glasflächen –
was Bauherren und Architekten wissen müssen

Vogelschutz ist in der Schweiz zunehmend gesetzlich verankert. Kantone, Gemeinden und nationale Normen schaffen verbindliche Anforderungen – mit wachsender Reichweite.

Ausgangslage

Vom ethischen Problem zur gesetzlichen Pflicht

Jährlich sterben in der Schweiz Millionen Vögel durch Kollisionen mit Glasflächen. Was lange als rein ethisches Anliegen galt, ist heute zunehmend auch eine rechtliche Frage – für Bauherren, Architekten und Planer.

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) schützen alle wildlebenden Vogelarten in der Schweiz und verpflichten zur Vermeidung unnötiger Tiertötungen. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat darauf aufbauend Empfehlungen für vogelfreundliches Bauen mit Glas erarbeitet – und mehrere Behörden haben diese bereits in verbindliche Vorschriften überführt.

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Empfohlen von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach

SEEN Elements wurde von der Vogelwarte Sempach geprüft und als wirksame Massnahme gegen Vogelschlag anerkannt. Die Vogelwarte schreibt: «Bei Tests schnitt das neue Produkt gut ab.»

→ Artikel der Vogelwarte Sempach zu SEEN Elements
Kantone & Gemeinden

Bestehende Regelungen – verifiziert und quellenbasiert

Die folgenden Regelungen sind offiziell dokumentiert, von der Schweizerischen Vogelwarte erfasst und direkt verlinkbar.

Gesetzliche Pflicht

Kanton Aargau

Die Bauverordnung des Kantons Aargau enthält in § 36b explizite Anforderungen an vogelfreundliches Bauen mit Glas. Der Kanton Aargau ist schweizweit einer der ersten mit einer gesetzlich verankerten Pflicht.

→ Bauverordnung Kanton AG (PDF) → Erläuterungen §36b (PDF)
Gesetzliche Pflicht (Neubauten)

Kanton Zürich

Der Zürcher Kantonsrat stimmte am 21. Oktober 2024 mit 147 zu 30 Stimmen für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes: Bei Neubauten muss künftig gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz genommen werden. Kanton Zürich hat dazu ein offizielles Merkblatt publiziert.

→ Merkblatt Vogel und Glas Kanton ZH (PDF) → Stadt Zürich: Vogelschutz an Gebäuden
Auflage Baubewilligung

Gemeinde Meilen ZH

Im Baugesuchsverfahren der Gemeinde Meilen werden Auflagen für vogelfreundliches Glas erteilt. Wer in Meilen baut, muss Vogelschutz nachweislich berücksichtigen.

→ Baubewilligungsauszug Meilen (PDF)
Auflage Baubewilligung

Gemeinde Oensingen SO

Auch die Gemeinde Oensingen hat Vogelschutzmassnahmen als Auflage in ihr Baubewilligungsverfahren integriert.

→ Baubewilligungsauszug Oensingen (PDF)
Auflage Baubewilligung

Stadt Luzern

Die Stadt Luzern hat Auflagen für Vogelschutz an Glasflächen in ihr Baubewilligungsverfahren integriert.

→ Auflagendokument Stadt Luzern (PDF)
Offizielle Empfehlung

Stadt Basel

Die Stadtgärtnerei Basel gibt konkrete Empfehlungen zu Vögeln und Glas heraus und bezieht Vogelschutz aktiv in Baugesuchsverfahren ein.

→ Stadtgärtnerei Basel: Vögel & Fledermäuse
Übersicht Schweiz

Wo Vogelschutz bereits geregelt ist

Aktuelle Regelungen nach Kanton und Gemeinde – Stand 2026, Quelle: Schweizerische Vogelwarte Sempach

Kanton Aargau
Gesetzliche Pflicht – Bauverordnung §36b
Kanton Zürich
Gesetzliche Pflicht für Neubauten (seit Okt. 2024)
Meilen ZH
Auflage im Baubewilligungsverfahren
Oensingen SO
Auflage im Baubewilligungsverfahren
Stadt Luzern
Auflage im Baubewilligungsverfahren
Stadt Basel
Offizielle Empfehlung Stadtgärtnerei
Gesetzliche Pflicht
Auflage Baubewilligung
Offizielle Empfehlung
Vogelschutz Schulhaus Hofacker Schlieren – SEEN Elements matt an öffentlichem Gebäude
Schulhaus Hofacker, Schlieren
Vogelschutz Forchbahn Haltestelle Esslingen – SEEN Elements an öffentlicher Verkehrsinfrastruktur
Forchbahn, Haltestelle Esslingen
Vogelschutz Bushäuschen Eschenbach – öffentliche Infrastruktur mit SEEN Elements Folie
Bushäuschen Eschenbach
Nationale Standards

Normen und Richtlinien

Vogelschutz ist in mehreren nationalen Standards und Branchenrichtlinien verankert – massgebend für Architekten, Planer und Bauherren.

Koordinationskonferenz der öffentlichen Bauherren: Richtlinie «Vogelfreundliches Bauen mit Glas» – verbindlich für alle öffentlichen Bauherren der Schweiz.
Wer ein Minergie-Zertifikat anstrebt, muss Vogelschutz gemäss Vorgabenkatalog (NG/MG 6.010) berücksichtigen.
Die SIA-Norm 329 für Vorhangfassaden integriert Anforderungen an den Vogelschutz. Massgebend für alle verglasten Fassadensysteme.
Merkblätter ökologisches Bauen (ECO-BKP 221) empfehlen vogelfreundliche Glaslösungen als Standard für nachhaltiges Bauen.

Der Trend ist eindeutig

Was heute in einzelnen Kantonen und Gemeinden gilt, wird morgen schweizweit Standard sein. Die Entwicklung folgt dem gleichen Muster wie beim Wärme- oder Schallschutz: erst Empfehlung, dann Norm, dann Pflicht.

Für Bauherren und Architekten bedeutet das: Wer heute plant, sollte Vogelschutz von Anfang an einkalkulieren – nicht nur aus ethischen Gründen, sondern um künftige Nachrüstkosten zu vermeiden.

1Empfehlung
2Norm
3Auflage
4Pflicht

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