Vogelschutz bei Glasflächen –
von Anfang an einplanen
Wer Vogelschutz im Planungsprozess berücksichtigt, spart Nachrüstkosten, erfüllt wachsende gesetzliche Anforderungen und baut nachhaltig. Wir unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Montage.
Warum Vogelschutz in der Planung heute unverzichtbar ist
Vogelschlag an Glasflächen ist in der Schweiz ein zunehmendes Problem – und ein zunehmendes Rechtsthema. Architekten und Planer stehen in der Verantwortung, Glasflächen von Anfang an so zu gestalten, dass Vögel nicht gefährdet werden. Was heute als gute Praxis gilt, wird morgen zur gesetzlichen Pflicht.
SEEN Elements ist die einzige Vogelschutzlösung auf dem Schweizer Markt, die von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach geprüft und empfohlen wird – und die sich nahtlos in jede Planungsphase integrieren lässt.
SEEN Elements beeinflusst weder die Glaswahl noch die Architektur. Die Folie wird auf das bestehende Glas aufgebracht – bei Neu- und Altbau, innen wie aussen.
Empfohlen von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach
SEEN Elements wurde im Flugkanal getestet und als wirksame Massnahme gegen Vogelschlag anerkannt. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt und dokumentiert – ein wichtiges Kriterium für Leistungsverzeichnisse und Baubewilligungen.
→ Artikel der Vogelwarte Sempach zu SEEN ElementsNormen, Gesetze und Richtlinien – was für Planer relevant ist
Die rechtlichen Anforderungen an Vogelschutz bei Glasflächen wachsen. Diese Grundlagen sind für Architekten und Planer direkt relevant:
JSG & NHG
Das Jagdschutzgesetz und das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichten zur Vermeidung unnötiger Tiertötungen. Vogelschlag an Glasflächen fällt in diesen Rechtsrahmen.
→ JSG auf admin.chKBOB-Richtlinie
Die Koordinationskonferenz der öffentlichen Bauherren (KBOB) hat eine verbindliche Richtlinie «Vogelfreundliches Bauen mit Glas» erlassen – gültig für alle öffentlichen Bauvorhaben der Schweiz.
→ KBOB WebsiteMinergie
Der Minergie-Vorgabenkatalog enthält Anforderungen an vogelfreundliches Glas. Wer ein Minergie-Zertifikat anstrebt, muss Vogelschutz explizit berücksichtigen.
→ Minergie WebsiteSIA Norm 329
Die SIA-Norm 329 für Vorhangfassaden integriert Anforderungen an den Vogelschutz. Massgebend für alle verglasten Fassadensysteme.
→ SIA WebsiteKanton Zürich
Seit Oktober 2024 verlangt das Zürcher Planungs- und Baugesetz (Abstimmung 147:30 im Kantonsrat), dass bei Neubauten gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz genommen wird.
→ Merkblatt Kanton ZH (PDF)Kanton Aargau
Die Bauverordnung des Kantons Aargau enthält in §36b explizite Anforderungen an vogelfreundliches Bauen mit Glas – einer der ersten Kantone mit gesetzlicher Verankerung.
→ Bauverordnung AG (PDF)Vollständige Übersicht aller kantonalen Regelungen: → Vogelschutz Vorschriften Schweiz
SEEN Elements im Leistungsverzeichnis – was Planer wissen müssen
SEEN Elements lässt sich problemlos in Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen aufnehmen. Das Produkt ist eindeutig spezifizierbar, wissenschaftlich dokumentiert und schweizweit durch uns lieferbar und montierbar.
Wir stellen Ihnen auf Anfrage Produktdatenblätter, Testberichte und Musterformulierungen für Leistungsverzeichnisse zur Verfügung.
Die Folie wird auf das bestehende Glas aufgebracht – sie beeinflusst weder die Glaswahl noch den Schall- oder Wärmeschutz. Kein Einfluss auf Baubewilligungen für die Verglasung selbst.
Produktspezifikationen für das Leistungsverzeichnis
Alle Angaben direkt verwendbar für Ausschreibungsunterlagen. Produktdatenblätter auf Anfrage.
Realisierte Projekte – von der Universität bis zur Unternehmensgruppe
Diese Projekte zeigen SEEN Elements in der Praxis – bei öffentlichen Institutionen, Unternehmen und Schulen.
So arbeiten wir mit Architekten und Planern zusammen
Wir beraten Sie bereits in der Planungsphase – welche Variante passt zur Glaswahl, welche Anforderungen gelten im jeweiligen Kanton, was kommt ins Leistungsverzeichnis.
Wir kleben Muster direkt auf die Glasflächen des Projekts – damit Sie und Ihr Auftraggeber die Optik vor der Ausführung beurteilen können. Kostenlos und unverbindlich.
Wir montieren schweizweit – termingerecht, sauber, ohne Baustopp. Nach der Montage erhalten Sie auf Wunsch eine vollständige Projektdokumentation für Ihre Unterlagen.
Was Architekten und Planer am häufigsten fragen
Ja. SEEN Elements ist eindeutig spezifizierbar nach Produktname, Variante (matt/shiny/dual), Punktdurchmesser (9 mm) und Rasterabstand (90/90 mm). Wir stellen auf Anfrage Musterformulierungen für Leistungsverzeichnisse zur Verfügung.
Ja. Wir stellen Produktdatenblätter, Flugkanaltest-Ergebnisse und die Empfehlung der Schweizerischen Vogelwarte Sempach auf Anfrage zur Verfügung. Diese Dokumente sind geeignet für Baubewilligungsunterlagen und Nachweispflichten.
SEEN matt empfehlen wir für stark spiegelnde Glasflächen, SEEN shiny für Isolier- und Verbundglas, SEEN dual für beidseitige Anwendungen wie Wintergärten, Glasgeländer oder Windfänge. Wir beraten Sie gerne projektspezifisch – kontaktieren Sie uns mit den Glasspezifikationen.
Ja, und wir empfehlen das ausdrücklich. Wir kleben Muster direkt auf die geplanten Glasflächen oder auf vergleichbare Musterscheiben – kostenlos und unverbindlich. So können Sie und Ihr Auftraggeber die Optik vor der Ausführung beurteilen.
Nein. SEEN Elements wird auf die Glasoberfläche aufgebracht und verändert die physikalischen Eigenschaften des Glases nicht. Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) und Schalldämmung bleiben unverändert.
Kanton Aargau (Bauverordnung §36b) und Kanton Zürich (seit Oktober 2024) haben Vogelschutz bei Glasflächen gesetzlich verankert. Weitere Kantone und Gemeinden folgen. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Vorschriften-Seite.
Projektberatung für Architekten & Planer
Wir begleiten Sie von der ersten Planungsphase bis zur abgeschlossenen Montage. Produktdatenblätter, Leistungsverzeichnis-Vorlagen und Gratismuster auf Anfrage.
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